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Die SteuerSparErklärung Kurzarbeit ist für sie, wenn sie: zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssen, mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben, keine anderen Einkünfte (z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder Rente, Zeile 15 in Anlage N) erhalten haben. Kostenfrei, wenn man im Gegenzug seine Daten an Steuertipps weitergibt.

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